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Kostenübernahme und Kostenerstattung

Kostenübernahme

Die Kosten für Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen grundsätzlich die Behandlungskosten für Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kostenträger, in welchem Umfang Kosten entsprechend Ihres Vertrags übernommen werden und welche Antragsformalitäten erforderlich sind.

terminabsage 1 - Kostenübernahme und Kostenerstattung

Terminabsagen erbitten wir 24 Stunden vorher!

Wir möchten Sie bitten, Termine, die Sie nicht einhalten können bis spätestens 24 Stunden vor Ihrer Behandlungszeit abzusagen. Andernfalls müssen die versäumten Termine von Ihnen nach Kassen-üblichen Sätzen bezahlt werden. (Amtsgericht Osn.AZ: 7C322/87)

Selbstzahler

Übernehmen Sie die Therapiekosten selbst, sind Sie selbstverständlich unabhängig von Formalitäten und in der Therapiegestaltung (z.B. Sitzungsfrequenz) besonders flexibel. Bitte sprechen Sie mich bei Fragen diesbezüglich an.

Gesetzlich Versicherte

Für Kassenpatienten gibt es die Möglichkeit einer Erstattung der für privat ärztliche Leistungen anfallenden Kosten, falls eine medizinische Leistung bei einem Vertragsarzt nicht zu bekommen ist. Dies ist z. B. bei unzumutbaren Wartezeiten für einen Psychotherapie-Platz der Fall. Die Kostenerstattung ist gesetzlich festgelegt im SozialGesetzBuch (SGB V) Paragraph 13, Absatz 3. Im Falle einer Kostenerstattung richten sich die Kosten nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Kassen. 

Kostenerstattung

Antrag auf Kostenerstattung für sog. außervertragliche Psychotherapie bei einem privat niedergelassenen Psychotherapeuten für gesetzlich Versicherte

Möglicherweise sind Sie als Kassenpatient/in schon längere Zeit aber erfolglos auf der Suche nach einem freien Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten. In diesem Fall kommt für Sie die Behandlung bei einem privat niedergelassenen Psychotherapeuten im Rahmen der Kostenerstattung infrage.

Bei einer Behandlung durch mich handelt es sich um eine privat ärztliche Leistung. Die Kostenerstattung für außervertragliche Psychotherapie ist gesetzlich geregelt durch § 13.3 SGB V:

„Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“

Vorgehen für das Kostenerstattungsverfahren:

Notieren Sie mindestens 6 Vertragstherapeuten, die sie angerufen haben in einer „Liste der Anbahnungsversuche“ mit Datum und weswegen keine Behandlung zustande gekommen ist (unzumutbare Wartezeiten länger als 3 Monate, kein Rückruf durch den Therapeuten etc.).

Beantragen Sie schriftlich bei der Kasse „Kostenerstattung für außervertragliche Psychotherapie nach §13.3 SGB V“ (s. u.). Fügen Sie Ihre Liste der Anbahnungsversuche und eine Überweisung des Hausarztes Ihrem Schreiben bei.

Teilen Sie mir die Antwort der Kasse telefonisch mit. Die Kasse bekommt von mir Qualifikationsnachweise zugeschickt.

Die Kasse genehmigt die Kostenübernahme für 5 sog. probatorische Sitzungen (Probesitzungen).

Im Rahmen der 5 Probesitzungen erstelle ich einen Bericht an den Gutachter der Krankenkasse zur Genehmigung weiterer Sitzungen (bis zu 60).

Erteilen Sie mir eine sog. Abtretungserklärung, so kann ich direkt mit der Kasse abrechnen. Für Sie entstehen dann keine Kosten.

Musterantrag an die gesetzlichen Krankenkassen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Kostenerstattung für außervertragliche Psychotherapie nach §13.3 SGB V bei Frau Dr. med. Susanne Brinkmann, die sofort einen Therapieplatz bereitstellen kann. Ich habe mich intensiv, aber leider vergeblich um einen zeitnahen Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten bemüht. Eine Liste der Ablehnungen und die Überweisung durch meinen Hausarzt habe ich beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

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Ich freue mich Sie in meiner Praxis in Hilden begrüßen zu dürfen, um mit Ihnen in einem persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch einen individuellen Behandlungsplan zu erstellen.

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